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Eine heilpädagogisch - therapeutische Einrichtung
   
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Clearinggruppe für neuaufgenommene Kinder und Jugendliche


In der Clearinggruppe werden in der Regel alle Neuaufnahmen für eine Zeit von mindestens 8 Wochen bis max. einem halben Jahr aufgenommen.

Hier erfahren die Kinder einen eng durchstrukturierten Tagesablauf, werden an den Heimalltag gewöhnt und können nach ihrer Integrationsphase optimaler einem freien Platz in den regulären Wohngruppen zugeordnet werden.
 

Die  Kinder leben in einer in sich geschlossenen Gruppe in Zwei- bzw. Einbettzimmern.
Zu den Räumlichkeiten der Gruppe gehören weiterhin ein Gruppenzimmer, eine Gruppenküche, das Erzieherzimmer und sanitäre Einrichtungen.

Der Gruppe stehen sämtliche Freizeitmöglichkeiten des Kinder- und Jugenddorfes zur Verfügung.


Clearinggruppe


Clearingstelle für Adoptiv- und Pflegekinder                                   


Aufnahme finden Jungen und Mädchen im Vorschul- und Schulalter, die einerseits in Pflege- oder Adoptivfamilien leben und wo sich die Beziehung zwischen ( Pflege) Eltern und Kind konfliktreich gestaltet, eine Krisensituation vorliegt und neue Perspektiven für Kind und Familie erarbeitet werden sollen.

Andererseits können Mädchen und Jungen aufgenommen werden, wo die Vermittlung und Anbahnung in Pflege- bzw. Adoptivfamilien von Seiten des Jugendamtes angedacht ist.

Für beide Zielgruppen können die Störungsbilder der Kinder sein:
·    Soziale Störungen ( Schulbummelei )
·    Hyperkinetische Störungen
·    Entwicklungsstörungen
·    Neurotische Fehlentwicklungen
·    Persönlichkeitsstörungen
·    Hirnfunktionsstörungen
·    Kinder- und Jugendliche nach § 35 a KJHG


Ziel der Clearingstelle ist es, die Ressourcen innerhalb der Pflege- bzw. Adoptivfamilien aufzuspüren und, wenn genügend Ressourcen vorhanden sind, familienerhaltend zu arbeiten.

Eine langjährige stationäre Heimunterbringung kann für das Kind und seine Familie vermieden werden.

Bei Feststellung nicht genügend vorhandener Ressourcen innerhalb der Familie können andere, dem Bedarf des Kindes entsprechende Maßnahmen, der Hilfen zur Erziehung empfohlen werden.

Für die Unterbringung der Kinder steht uns ein separater Außenwohnbereich, unweit vom Stammhaus des Kinder- und Jugenddorfes, zur Verfügung.
Die Kinder wohnen in Einzelzimmern. Für die soziale Gruppenarbeit kann ein vorhandener Gruppenraum genutzt werden. Eine gemeinsame Wohn- und Essküche sowie sanitäre Anlagen und das Erzieherzimmer runden die Möglichkeiten der Räumlichkeiten ab.
Den Eltern kann eine Übernachtungsmöglichkeit im Haus angeboten werden.

Alle Freizeit- und Therapieräumlichkeiten der Stammeinrichtung stehen auch der Clearingstelle zur Verfügung.

Die Beschulung während des Aufenthaltes der Kinder kann in unserer heimeigenen Schule oder an den Regelschulen der Umgebung erfolgen.